Gesundes Aufwachsen für alle Kinder

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18.12.2019

Kinderliga sieht ihre Forderungen im Urteil des VfGH zur „Sozialhilfe Neu“ bestätigt

Die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit begrüßt die Aufhebung einzelner Kernpunkte der „Sozialhilfe neu“ durch den VfGH und appelliert an die kommende Regierung, alle Maßnahmen v.a. im Hinblick auf Familien auf soziale Gerechtigkeit zu prüfen.

Wien, 18.12.2019 – Die Österreichische Liga für Kinder- und Jugendgesundheit (Kinderliga) sieht im Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur „Sozialhilfe neu“ eine Bestätigung ihrer vehementen Kritik am Konzept der „Sozialhilfe neu“, die kinderreiche Familien, und hier besonders AlleinerzieherInnen, schlechter stellt. Die Kinderliga sieht in den noch von der türkis-blauen Regierung geplanten Maßnahmen einen klaren Verstoß gegen die Menschenrechte sowie gegen das der UN Kinderrechtskonvention zugrunde liegende Kindeswohl-Prinzip:

  • Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden - dies gilt in der Familie genauso wie für staatliches Handeln.

Der VfGH spricht in Bezug auf die gestaffelten Höchstätze der Sozialhilfeleistung von einer "sachlich nicht gerechtfertigten und daher verfassungswidrigen Schlechterstellung von Mehrkindfamilien". Das Grundsatzgesetz sieht vor, dass der Höchstsatz für das erste Kind 25 Prozent, für das zweite Kind 15 Prozent und für das dritte und jedes weitere Kind fünf Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes beträgt. Im Entscheid des VfGH heißt es, dass diese Regelung dazu führen könne, "dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist“.

Armut macht physisch und psychisch krank

Den notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr gewährleisten zu können, bedeutet ein Leben in Armut oder Armutsgefährdung. Was das konkret für die körperliche und seelische Gesundheit von Kindern bedeutet, ist inzwischen hinlänglich bekannt. „Wir weisen als Kinderliga immer wieder darauf hin, dass niedriges Einkommen nicht nur das Überwinden sozialökonomischer Unterschiede erschwert, sondern auch ganz konkret eine nachhaltige Gefährdung der physischen und psychischen Gesundheit darstellt,“ erkärt Mag.a Caroline Culen, Geschäftsführerin der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit. Bei Kindern, die in Armutsverhältnissen leben, zeigt sich eine Chronifizierung von Krankheiten und treten überproportional psychische Erkrankungen wie Angstzustände, Verhaltensprobleme, Nervosität, Aggressionen, Depressionen, Schlafstörungen und Einsamkeit auf.

Sozialhilfe macht 0,92 % der gesamten Sozialleistungen aus – Folgekosten durch Kürzung sind wesentlich höher

 Kinder aus sozial benachteiligten Familien, die von klein auf Unterstützung erfahren und Chancengerechtigkeit im Hinblick auf Bildung, Gesundheit und soziale Teilhabe erleben, haben wesentlich größere Chancen, als Erwachsene ihren Platz in der Gesellschaft zu finden, einem Beruf nachzugehen und somit zu Nettozahlern für das Sozialsystem zu werden. „Jedes Kind bzw. Jugendlicher, der von der Gesellschaft zurückgelassen wird und als Erwachsener nicht Fuß fassen kann, kostet laut einer Erhebung des Vorarlberger Rechnungshofes dem Staat im Laufe seines Lebens rd. zwei Million Euro an Folgekosten“, weiß Dr. Christoph Hackspiel, Präsident der Österreichischen Liga für Kinder- und Jugendgesundheit.

Die Österreichische Kinderliga sieht im Entscheid des VfGH im Hinblick auf die Sozialhilfe neu ein wichtiges Signal und eine Bestätigung ihrer Forderungen und Appelle. „Wir werden auch weiterhin nicht müde, für das Wohl aller Kinder einzutreten und warnen vor zunehmendem individuellen Leid sowie enormen volkswirtschaftlichen Folgebelastungen“, so Culen und hofft, dass die Appelle der Kinderliga bei der kommenden Regierung ankommen.

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