Kinderschutzstrukturen
Seit 2017 setzt die Kinderliga sich verstärkt zum Ziel, den Kinderschutz im Kinder- und Jugendgesundheitsbereich zu stärken. Nach der Implementierung einer eigenen Kinderliga-Kinderschutzrichtlinie war es ein Anliegen, ihre Mitgliedsorganisationen bei der Implementierung bzw. zeitgemäßen Adaptierung von Kinderschutzstrukturen in der eigenen Organisation zu unterstützen.
Einen Überblick der derzeitigen rechtlichen Situation zu Kinderschutzstrukturen finden Sie hier in der Analyse des Institutes für Familienforschung (Uni Wien) von Wolfgang Mazal im Auftrag des EU-Projektes Safe Places.
Im Rahmen von Workshops und Einzelberatungen können Kinderliga-Mitglieder Wissen und Materialien zur Implementierung von Kinderschutzmaßnahmen in der eigenen Organisation erwerben.
Eine Kinderschutzrichtlinie bzw. ein Kinderschutzkonzept ist ein „System von spezifischen Maßnahmen, die für den besseren Schutz vor Gewalt von Kindern und Jugendlichen in einer Institution sorgen“ (Fegert et al. 2018: Kinderschutz in Institutionen – eine Einführung. Wiesbaden, Springer).
In einem Dokument verschriftlicht, bilden diese Maßnahmen gemeinsam mit der Darstellung von Rahmenbedingungen und Zielsetzungen das Herzstück der Kinderschutzmaßnahmen einer Organisation. Die Entwicklung einer Kinderschutzrichtlinie kann dabei als Organisationsentwicklungsprozess verstanden werden: Am Beginn steht die Analyse von vorhandenen Strukturen und Risiken der Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen in der Organisation. Basierend auf dieser Analyse werden Zielsetzungen und Maßnahmen festgelegt, die dann schließlich zu Veränderungen von Strukturen und Prozessen in der Organisation im Sinne des Kinderschutzes führen sollen. Ziel von Kinderschutzrichtlinien ist es dabei nicht nur, dass Risiko für Gewalt an Kindern in der Organisation zu verringern, sondern insgesamt eine Kultur der Wertschätzung für Kinder und Jugendliche in einer Organisation zu etablieren.