In welchen Gesetzen und weiterführenden Bestimmungen ist der Kinderschutz in Österreich geregelt?
Seit 2024 muss jede Trägerorganisation von elementaren Bildungseinrichtungen ein Kinderschutzkonzept erstellen. Mit der Novelle des Wiener Kindergartengesetzes (LGBl. Nr. 57/2022) und des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes (LGBl. Nr. 58/2022) im Dezember 2022 sind Betreiber:innen von elementaren Bildungseinrichtungen verpflichtet, bis 31.12.2023 ein Kinderschutzkonzept zu erstellen.
Über den elementarpädagogischen Bereich hinaus ist Kinderschutz in Österreich in zahlreichen Gesetzen punktuell geregelt, doch fehlt eine bundesweit einheitliche Regelung, die den Betreibern von Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen Kontakt auf Basis ihres Geschäftsmodells haben, eine explizite Verpflichtung zur Etablierung und Weiterentwicklung von Konzepten und Richtlinien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vorschreibt.