Kann ich wirklich die Unterzeichnung von Verhaltensregeln und Strafregisterauszüge von allen Mitwirkenden/Mitarbeitenden verlangen?
Ja. Warum nicht?
Um ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, sind grundlegende Präventivmaßnahmen im Rahmen des Personalmanagements von zentraler Bedeutung. Es muss nach einer konsequenten Praxis verfahren werden, in der Kinderschutzfragen stets berücksichtigt werden. Im Konzept wird festgelegt, dass der Kinderschutz und die Unterzeichnung der Verhaltensregeln für alle verpflichtend sind, auch für Personen, die nur punktuell oder einmalig im Einsatz sind, wie etwa Ehrenamtliche.
Auch für ehrenamtliche Mitarbeitende gelten Regeln in einer Organisation und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Kinderschutz und damit einhergehender Arbeits- bzw. Zeitaufwand (wie zum Beispiel dem Einholen von Strafregisterbescheinigungen) sollte ebenso im Sinne der ehrenamtlich Mitwirkenden sein.