Wie komme ich zu einem Strafregisterauszug?
Die Strafregisterbescheinigung gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält. Sie kann nur der betreffenden Person auf ihren Antrag hin ausgestellt werden.
Als Präventivmaßnahme der KSR im Rahmen des Personalmanagements werden in der Regel sowohl einen „Strafregisterbescheinigung“ als auch eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" gefordert.
Information zu den zuständigen Stellen, den erforderlichen Unterlagen und Kosten finden sich hier: Strafregisterbescheinigung